Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Bürgergeld: Jobcenter fordern nun zur Kostensenkung auf

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Bisher galt: wenn die Miete einer Wohnung zu hoch war, zahlte das Jobcenter den Mietzins trotzdem. Seit Einführung des Bürgeldes am 1.1.2023 galt die sog. Karenzzeit. Die 12monatige Verschonungsdauer ist nun abgelaufen. Viele Leistungsempfänger werden in diesen Tagen angeschrieben und aufgefordert, die Wohnungskosten zu senken. Zwar besteht eine Übergangsfrist von 6 Monaten, in der die als nicht angemessenen Mietzinsen weiter bezahlt werden, aber der Druck ist hoch, sich eine neue Wohnung zu suchen. Allerdings müssen günstigere Wohnungen vor Ort auch verfügbar sein. Das dürfte in Großstädten nicht so einfach sein. Der/die Leistungsempfänger/in ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten, Protokolle über Wohnungsbesichtigungen und Wohnungs-Annoncen nachzuweisen. Eine schlichte Behauptung, es gebe keine günstigere Wohnung, reicht dabei nicht aus. Erst dann zahlt das Jobcenter auch die höhere Miete weiter. Schwere Erkrankungen oder eine Gehbehinderung können durchaus eine soziale Härte darstellen. In diesem Fall muß das Jobcenter ebenfalls weiter zahlen.

Quelle: Ruhr24.de

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