Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Doppelpass für alle

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Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist seit dem 1.07.2024 die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Bürger und Bürgerinnen möglich. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nun schon nach 5 Jahren. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach 3 Jahren Deutsche werden dürfen. Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Allerdings wurden die Hürden für die Einbürgerung deutlich verschärft. Die CDU hat angekündigt, im Falle eines Wahlsieges in 2025 das Gesetz wieder zu Fall bringen zu wollen.

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