Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

Neue Pfändungstabellen

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Zum 1.07.2025 wurden  die Beiträge der Pfändungstabellen um über 4 % angehoben. Der unpfändbare Grundfreibetrag für eine Person ohne Unterhaltspflichten steigt dadurch von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro an. Der Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag jeweils von 312,78 Euro auf 326,04 Euro. Weitere Infos erhalten Sie in unserer Schuldnerberatung. Darüber hinaus wurde die sog. P-Konto-Bescheinigung angepasst. Die P-Konto-Bescheinigung gem. § 34 Insolvenzordnung wird von staatlich anerkannten sozialen Schuldnerberatungsstellen nach erfolglosem Gläubigervergleich ausgestelllt. Die Bescheinigung ist die Grundvoraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieses verfolgt das Ziel der Restschuldbefreiung.

Anschrift:  Verwaltung RE II Karlstr. 57 – 45661 Recklinghausen

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