Bürgerservicehilfe – Kreis Recklinghausen
Sozialberatung & Prüfdienst gUG (BS-RE)

neues Gesetz zur Aus-und Fortbildung in Kraft getreten

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Seit dem 1.04.2024 ist das neue Gesetz zur Stärkung der Aus-und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft getreten. Dabei geht es neben der Einführung eines Qualifizierungsgeldes um eine Aubildungsgarantie. Alle junge Menschen ohne Berufsabschluss soll der Zugang zu einer vorrangigen betrieblichen Ausbildung ermöglicht werden. Die BA und die Jobcenter fördern daher Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei werden die notwendigen Kosten für Fahrt-und Unterkunft. Ein Mobilitätszuschuss wird gewährt, wenn sich die jungen Leute auf einen Umzug einlassen. Zwei Familienheimfahrten pro Monat werden von der BA im ersten Ausbildungsjahr bezahlt.

Anschrift:  Verwaltung RE II Karlstr. 57 – 45661 Recklinghausen

bundbea3@t-online.de

Tel.: 0160- 25 14 302

Büorzeiten:  Mo – Do : 10.00 h bis 17.00 h; Fr: 10.00 h bis 13.00 h

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